Medizinprodukte, die nicht korrekt funktionieren, können zu Fehldiagnosen oder falscher Behandlung führen. Deshalb ist die regelmäßige Prüfung kein Verwaltungsakt, sondern Teil der Patientensicherheit.
Gerätedatei: Für alle Geräte, für die eine wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung oder messtechnische Kontrolle vorgeschrieben ist (z.B. EKG, Ultraschall, Defibrillator).
Bestandsverzeichnis: Für alle übrigen aktiven Medizinprodukte ohne eigene Prüfpflicht.
Warum getrennt: So sehen wir auf einen Blick, wo eine Prüfung fällig ist, ohne die komplette Geräteliste durchgehen zu müssen.
Hier die vollständige Liste der Anlagen und Geräte
📎 Vorlagen: Geräteliste, Bestandsverzeichnis
Was: Vor der ersten Verwendung wird ein neues aktives Medizinprodukt geprüft.
Auch nach Reparatur: Nach jeder externen Instandsetzung erneut.
Warum: Ein Transportschaden oder ein Fehler bei der Reparatur darf nicht erst beim Patienten auffallen.
Turnus: In der Regel alle zwei Jahre, konkret nach Herstellervorgabe.
Kennzeichnung: Geprüfte Geräte werden mit dem Datum der nächsten Prüfung markiert (Monat/Jahr).
Verantwortlich: [Rolle ergänzen]
Warum sichtbare Kennzeichnung: So sieht jede von euch auf einen Blick, ob ein Gerät aktuell geprüft ist, ohne erst in einer Liste nachschauen zu müssen.
Betrifft z.B.: Blutdruckmessgerät, medizinische Personenwaage – auch Geräte, die nur für Notfälle vorrätig sind.
Turnus: In der Regel alle zwei Jahre, nach Herstellervorgabe.
Was: Wer mit einem Medizinprodukt arbeitet, wird auf die korrekte Handhabung eingeschult und bei Bedarf nachgeschult.
Dokumentation: Schulungen werden dokumentiert, soweit erforderlich.
Warum: Auch das beste Gerät hilft nichts, wenn es falsch bedient wird.
Was: Nur CE-gekennzeichnete Medizinprodukte werden angeschafft.
Warum: CE-Kennzeichnung ist die gesetzliche Mindestanforderung an Sicherheit und Konformität – ohne sie kein Einsatz in der Praxis.