Dieses Kapitel schützt in erster Linie euch selbst – vor Verletzungen, Infektionen und im Ernstfall vor Panik, weil ihr genau wisst, wo was ist und was zu tun ist. Es ist kein Papier für die Schublade, sondern soll euch tatsächlich helfen, wenn's drauf ankommt.
Was: Für bestimmte Aufgaben braucht es klar benannte, namentlich bekannte Personen im Team – nicht "irgendwer wird sich schon kümmern".
Warum: Im Ernstfall zählt jede Sekunde – wer der/die Ersthelfer:in ist, muss jede von euch ohne Nachdenken wissen.
| Funktion | Zuständig | Status |
|---|---|---|
| Evaluierungsbeauftragte:r | [Name ergänzen] | offen |
| Ersthelfer:in | [Name ergänzen] | offen |
| Brandschutzbeauftragte:r | [Name ergänzen] | offen |
| Sicherheitsvertrauensperson (SVP) | [nur bei 11+ Mitarbeitenden verpflichtend] | – |
| Abfall-/Störfallbeauftragte:r | [Name ergänzen] | offen |
📎 Vorlage: Beilageblatt Zuständige Personen
Was: Ein vorschriftsgemäßer Erste-Hilfe-Kasten muss jederzeit griffbereit und vollständig sein.
Wie:
Standort: [ergänzen]
Warum diese Genauigkeit: Ein Erste-Hilfe-Kasten, den man erst suchen muss oder der veraltetes/fehlendes Material enthält, kostet im Notfall wertvolle Zeit.
Feuerlöscher – Platzierung:
Fluchtwege: ⚠️ Aktuell offener Punkt aus dem AUVA-Bericht: Fluchtwegskennzeichnung fehlt noch, empfohlen wird eine beleuchtete, akkubetriebene Beschilderung sowie ein Fluchtwegsplan mit eingezeichnetem Standort, Feuerlöschern und Fluchtwegen.
Warum das kein Detail ist: Im Ernstfall unterscheidet eine gut sichtbare, funktionierende Fluchtwegskennzeichnung – gerade bei Rauch oder Stromausfall – zwischen einer geordneten und einer chaotischen Evakuierung.
Das ist die häufigste Verletzungsart im medizinischen Alltag – deshalb hier noch einmal ausdrücklich:
Bei einer Nadelstichverletzung: [Praxis-internen Sofort-Ablauf ergänzen: Wunde ausbluten lassen/desinfizieren, wer wird informiert, Meldung, ggf. Arztkontakt]
📎 Hintergrund: Nadelstichverordnung – Merkblatt der AUVA
Was: Mitarbeiter:innen mit erhöhtem Infektionsrisiko (Hochrisikogruppe) können eine Hepatitis-B-Impfung über die AUVA/SVS in Anspruch nehmen.
Voraussetzung: Unfallversicherung bei AUVA/SVS, Zugehörigkeit zur Hochrisikogruppe – das erhöhte Infektionsrisiko muss ggf. von mir als Arbeitgeberin nachgewiesen werden.
Warum ich das anbiete: Wer regelmäßig mit Blut/Körperflüssigkeiten arbeitet, trägt ein reales Infektionsrisiko – die Impfung ist eine der wenigen Maßnahmen, die dieses Risiko fast vollständig nimmt.
📎 Infomaterial: Hepatitis B – Informationsblatt, Hochrisikogruppen
Was: Alle verwendeten Arbeitsstoffe sind in unserem Arbeitsstoffverzeichnis erfasst, inkl. Sicherheitsdatenblatt und PSA-Piktogrammen.
Wie: Sicherheitsdatenblatt vor Erstverwendung eines neuen Produkts beachten, Lagervorschriften einhalten, Behälter geschlossen und ausreichend gekennzeichnet halten, nur Tagesbedarf am Verwendungsort lagern.
Warum: Viele Reinigungs-/Desinfektionsmittel sind bei falscher Lagerung oder Mischung gefährlich (Reizung, Ätzwirkung) – das Sicherheitsdatenblatt sagt euch genau, worauf zu achten ist.
→ Konkrete Reinigungsprodukte siehe Hygiene & Reinigung.
📎 Vollständiges Verzeichnis: Arbeitsstoffverzeichnis inkl. PSA
Diese Übersicht zeigt, was laut AUVA-Bericht bereits erledigt und was noch offen ist:
| Evaluierung | Status | Verantwortlich |
|---|---|---|
| Grundevaluierung Ordination/Reinigung | ✅ erledigt (30.03.2026) | Andreas Brixel |
| Arbeitsstoffverzeichnis mit Sicherheitsdatenblättern | ✅ erledigt | Andreas Brixel |
| Evaluierung psychische Belastung | ⚠️ offen | [zuweisen] |
| Evaluierung Mutterschutzgesetz (MSchG) | ⚠️ offen | [zuweisen] |
| Evaluierung alternsgerechtes Arbeiten | ⚠️ offen | [zuweisen] |
| Verzeichnis prüfpflichtiger Arbeitsmittel | ⚠️ offen | [zuweisen] |
| Sicherheitsunterweisungen erneuern (gem. Evaluierung) | ⚠️ offen | [zuweisen] |
| Kennzeichnung Feuerlöscher & Erste-Hilfe-Kasten | ⚠️ offen | [zuweisen] |
| Fluchtwegskennzeichnung anbringen | ⚠️ offen | [zuweisen] |
Warum diese Tabelle wichtig ist: So sieht jede von euch auf einen Blick, was schon steht und wo noch etwas fehlt – niemand muss den ganzen Bericht durchlesen, um den aktuellen Stand zu kennen.
Was: Jede Mitarbeiterin wird gemäß §14 ASchG in alle sicherheitsrelevanten Themen eingewiesen – Rechte/Pflichten, Brandschutz, Hygiene, Datenschutz, Notfallmaßnahmen, Gerätesicherheit, Dokumentationspflichten.
Wie: Anhand der Unterweisungsnachweis-Vorlage, mit Unterschrift zur Bestätigung.
Turnus: Bei Einschulung neuer Mitarbeiterinnen, danach regelmäßig aufgefrischt (mindestens alle zwei Jahre, siehe Notfallmanagement).
📎 Vorlage: Unterweisungsnachweis Ärztliche Assistentin
Was: Unsere Praxis wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung regelmäßig von der AUVA (Präventionszentrum Graz) begangen und beraten.
Ansprechpartner AUVA: DI (FH) Christoph Muchitsch, Präventionszentrum Graz (graz.sicher@auva.at, +43 5 93 93 - 22502)
Letzter Besuch: 01.04.2026
Warum das keine lästige Pflicht ist: Die AUVA-Berater:innen sehen unsere Praxis mit geschultem Blick von außen – die Empfehlungen sind rein beratend, aber die zugrundeliegenden gesetzlichen Pflichten (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) treffen uns als Arbeitgeberin trotzdem. Umsetzung ist besser, bevor etwas passiert, nicht danach.
📎 Quelle: Beratungsbericht vom 01.04.2026, Arbeitsplatzevaluierung